Liliputins in German - 5941

Lieber der Hauptmann von Koepenick, als der Gendarmeriekommissar von Hildburghausen ... "
Heinz Ruehmann

Liliputins. What, the heck, is this?
http://stihi.ru/2025/03/08/5867

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Friedrich Wilhelm Voigt (* 13. Februar 1849 in Tilsit; † 3. Januar 1922 in Luxemburg) war ein aus Ostpreussen stammender Schuhmacher. Er wurde als Hochstapler unter dem Namen Hauptmann von Koepenick bekannt durch seine spektakulaere Besetzung des Rathauses der Stadt Coepenick bei Berlin, in das er am 16. Oktober 1906 als Hauptmann verkleidet mit einem Trupp gutglaeubiger Soldaten eindrang, den Buergermeister verhaftete und die Stadtkasse raubte.

Dieses Ereignis, das auf grosses oeffentliches Interesse stiess und als die Koepenickiade in die deutsche Sprache einging, wurde haeufig kuenstlerisch verarbeitet. Besonders bekannt ist Carl Zuckmayers Theaterstueck Der Hauptmann von Koepenick.

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"Im Januar 1930 kam es in Thueringen als erstem Land im Deutschen Reich zu einer Regierungsbeteiligung der NSDAP, die eine Koalition mit dem konservativ-nationalistischen Thueringer Landbund eingegangen war. Als Abgeordneter und Mitglied des thueringischen Staatsgerichtshofes wandte sich Brill vor allem gegen die Politik des nationalsozialistischen Innen- und Volksbildungsministers Wilhelm Frick. Dessen Versuch, die Einbuergerung Adolf Hitlers, der seit 1925 staatenlos war, durch die Hintertuer zu betreiben, indem er ihn im thueringischen Hildburghausen zum Polizeikommissar ernannte, wurde 1932 zum Gegenstand eines Untersuchungsausschusses des Thueringer Landtags. Als dessen Vorsitzender lud Brill auch Adolf Hitler selbst als Zeugen vor. Dessen Vernehmung sollte fuer Brills weiteres Leben praegend sein. Er schilderte diese Erfahrung nach dem Ende der NS-Herrschaft folgendermassen:

„Fuer mich war der 14. Maerz 1932 einer der entscheidendsten Tage meines Lebens. Ich hatte Hitler gehoert und gesehen, laenger als 30 Minuten hatte er mir gegenuebergestanden. Ich besass ein aus eigener Anschauung geschoepftes, wohlbegruendetes Urteil ueber ihn. Er erschien mir als hysterischer Brutalist, ungebildet, zynisch, durch und durch unwahrhaftig, arrogant, unbeherrscht, bereit, jeden anderen physisch oder moralisch niederzuschlagen. Am 14. M;rz 1932 fasste ich den Entschluss, mich diesem Mann zu widersetzen, zu jeder Zeit, ueberall, unter allen Umstaenden, und mit allen mir zur Verfuegung stehenden Mitteln.“"
Hermann Brill
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MANFRED OVERESCH
DIE EINBUEUERGERUNG HITLERS 1930

Eine weitere Ueberlegung ist anzuschliessen. Die Anstellung Hitlers als Staatsbeamter des Landes Thueringen bedeutete nach § 14 des Reichs- und Staatsangehoerigkeitsgesetzes vom 22. Juli 1913 zugleich seine Einbuergerung in das Deutsche Reich. Damit war nicht die Anstellung als solche gemeint, die Hitler ja nie angetreten hat, sondern die Aushaendigung der Anstellungsurkunde 52. Die Einbuergerung waere nur dann nicht er folgt, wenn - wie der Nachsatz in § 14 Satz 1 Reichs- und Staatsangehoerigkeitsgesetz vorschreibt - in die Anstellungsurkunde ein Vorbehalt aufgenommen worden waere, der etwa wie folgt h;tte lauten muessen: „Mit dieser Anstellung ist die Einbuergerung in den Staatsverband nicht verbunden."53 Die von Hitler bei der Entgegennahme der Urkunde geauesserten Vorbehalte sind deshalb auch insoweit ohne rechtliche Bedeutung  54.
Mit diesen juristischen Ueberlegungen stellt sich dann auch die Frage, ob die von Kaisenberg Ende Januar 1932 vertretene Rechtsauffassung zu der beabsichtigten Verbeamtung Hitlers in Braunschweig mit dem Ziel des - dann offiziell bekanntgegebenen Erwerbs der deutschen Staatsangehoerigkeit zutreffend ist. Trotz der Komplexitaet der Problematik des „Scheingeschaefts" im oeffentlichen Recht, die in der Rechtswissen schaft eine kontrovers gefuehrte Diskussion durchaus erfordert, kann diese Frage aus historischer Sicht dahinstehen, da der Vorwurf der Scheineinbuergerung im Wege der Beamtenernennung auch bei der Anstellung Hitlers zum braunschweigischen Regierungsrat zu keinem Zeitpunkt relevant geworden ist. Das fuehrt zur begruendeten Annahme, dass Hitler bereits durch die von ihm nicht gewollte - und nach seiner Auffassung nicht erfolgte - Ernennung zum Gendarmeriekommissar in Hildburghausen am 12. Juli 1930 deutscher Staatsangehoeriger geworden ist.


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