Liliputins in German -5797

Gleichfoermige lassen den Prozess der Gleichschaltung wie am Schnuerchen laufen ... "
Hans Frank

Liliputins. What, the heck, is this?
http://stihi.ru/2025/03/08/5867

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gleich­foer­mig
Bedeutung:
immer in gleicher Weise [verlaufend] [und daher eintoenig, langweilig]

Beispiele
gleichfoermige Bewegungen
sein Leben ist immer gleichfoermiger geworden
gleichfoermig verlaufen

Synonyme zu gleichfoermig:
abwechslungslos, eindimensional, einfoermig, einheitlich


Gleich­foer­mig­keit, die

Bedeutung:
gleichfoermige Beschaffenheit

Synonyme zu Gleichfoermigkeit:
Einerlei, Einfallslosigkeit, Einfoermigkeit, Eintoenigkeit


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Gleichschaltung bezeichnet die erzwungene Eingliederung aller sozialen, wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Kr;fte in die einheitliche Organisation einer Diktatur, die sie ideologisch vereinnahmt und kontrolliert. Der Begriff wurde im Wesentlichen von den Nationalsozialisten gepr;gt und hat historisch vor allem Bedeutung in Bezug auf die 1930er-Jahre in Deutschland. Die Gleichschaltung ist ein Merkmal einer Diktatur und bedeutet, dass alle Organisationen im Staat von der Regierung kontrolliert werden.
www.derdiedaseasy.de

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Gleichschaltung

Gleichschaltung bezeichnet die erzwungene Eingliederung aller sozialen, wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Kr;fte in die einheitliche Organisation einer Diktatur, die sie ideologisch vereinnahmt und kontrolliert. Seit den 1930er Jahren bezeichnet das Wort den Prozess der Abschaffung des F;deralismus und der Vereinheitlichung des gesamten gesellschaftlichen und politischen Lebens in der Machteroberungsphase der Zeit des Nationalsozialismus. Ziel war es, bis 1934 den als Zerrissenheit verstandenen Pluralismus in Staat und Gesellschaft aufzuheben. Gleichschaltung zaehlt zu den Formen des autorit;ren Korporatismus.

Definition
Mit der Gleichschaltung strebte man an, alle Bereiche von Politik, Gesellschaft und Kultur gem;; den nationalsozialistischen Vorstellungen zu reorganisieren. Dies hatte die Eingliederung vieler bestehender Organisationen in die NS-Verb;nde zur Folge. F;r Organisationen und Institutionen, deren Existenz nicht infrage gestellt wurde, „bedeutete Gleichschaltung im Wesentlichen dreierlei: Beseitigung demokratischer Strukturen zugunsten des ‚F;hrerprinzips‘, Implementierung antisemitischer Grunds;tze, indem Juden aus leitenden Positionen entfernt oder g;nzlich aus der Organisation versto;en wurden, sowie ein vollst;ndiger oder partieller F;hrungswechsel zugunsten von Anh;ngern des neuen Regimes.“[1] Die politische Willensbildung erfolgte schlie;lich allein durch den F;hrer Adolf Hitler, dessen Wille nach nationalsozialistischer Ansicht allein den wahren Volkswillen verk;rperte. Entweder erfolgte die Gleichschaltung auf Anweisung oder in vorauseilendem Gehorsam (sogenannte Selbstgleichschaltung, z. B. Deutscher Hochschulverband, Deutscher Richterbund etc.). Andere Verb;nde und Organisationen reagierten auf den Druck mit der ersatzlosen Selbstaufl;sung und Beendigung ihrer T;tigkeit.

Grunds;tzlich war damit die Einschr;nkung oder der Verlust der individuellen Pers;nlichkeit beziehungsweise der Unabh;ngigkeit, M;ndigkeit und Freiheit eines Menschen durch Regeln und Gesetze sowie sonstige Ma;nahmen der Gleichsetzung und Vereinheitlichung der Massen verbunden.[2] In diesem Sinne wurde der Begriff sp;ter auch auf andere historische Konstellationen angewendet.

Etymologie
Die Bezeichnung Gleichschaltung stammt urspr;nglich aus dem Bereich der Elektrotechnik. 1908 verwendete Hans Wegele im Lehrbuch des Tiefbaues den Begriff f;r eine Betriebsart der Eisenbahn-Kreuzungsweiche, bei der bestimmte Bauteile in gleicher Richtung bewegt werden – im Gegensatz zur dort sogenannten Kreuzschaltung, bei der sich die Bauteile gegeneinander bewegen.] In Fachzeitschriften dieser Zeit, darunter Annalen der Physik von 1914 und ETZ (Elektrotechnische Zeitschrift), wurde der Ausdruck haupts;chlich im elektrotechnischen Zusammenhang als Pendant zur Gegenschaltung gebraucht.

Erste politische Verwendung in der Weimarer Republik
Im Zuge der Erzbergerschen Reform entwickelte sich der Streit um die Fortentwicklung des Reich-L;nder-Verh;ltnisses zu einem verfassungspolitischen Dauerthema in der Weimarer Republik. Der Begriff Gleichschaltung wurde in diesem Zusammenhang bereits von verschiedenen Seiten sinngleich der Begriffe Vereinheitlichung, Zentralisierung, Unitarisierung etc. verwendet. Laut Angaben von Hans Frank soll Franz G;rtner (Bayerische Mittelpartei), Reichsjustizminister bereits im Kabinett Papen und im Kabinett Schleicher, den Begriff aus dem Fachwortschatz der Elektrotechnik bei der Formulierung des Gesetzes zur Gleichschaltung der L;nder mit dem Reich in die Politik ;bertragen haben.

Gesetzliche und politische Verwendung im Nationalsozialismus
Erstmalige gesetzliche Verwendung erfuhr der Begriff am 31. M;rz 1933. An diesem Tag trat das sogenannte erste Gleichschaltungsgesetz in Kraft, mit dem die Entstaatlichung der deutschen L;nder eingeleitet wurde. Mit diesem Gesetz wurde der Begriff vor allem zu einem Synonym f;r die Ma;nahmen der nationalsozialistischen F;hrung gegen Opposition, andere Parteien, Vereine usw. „Gleichschaltung“ bezeichnet somit nicht nur die administrativen Ma;nahmen, sondern steht auch f;r den damit verbundenen Terror.

Der Begriff Gleichschaltung findet sich im nationalsozialistischen Sprachgebrauch vornehmlich in den Jahren 1933 und 1934. Eine Belebung l;sst sich f;r das Jahr 1938 nachweisen, als nach dem Anschluss ;sterreichs der dortige Staat nationalsozialistisch durchdrungen und Juden aus der Wirtschaft und dem ;ffentlichen Leben verdr;ngt wurden.

Wichtige Schritte der Gleichschaltung
Ausgangspunkt waren die zwei Gleichschaltungsgesetze: Mit dem Vorl;ufigen Gesetz zur Gleichschaltung der L;nder mit dem Reich vom 31. M;rz 1933 und dem Zweiten Gesetz zur Gleichschaltung der L;nder mit dem Reich vom 7. April 1933 wurden die L;nder ihrer politischen Selbst;ndigkeit beraubt. Das Gesetz vom 31. M;rz erm;chtigte die Landesregierungen, selber Gesetze zu erlassen, auch solche, die gegen die jeweilige Landesverfassung verstie;en. Die Landtage, die B;rgerschaften, die Kreistage und die Gemeinder;te wurden aufgel;st und entsprechend den Mehrheitsverh;ltnissen der Reichstagswahl M;rz 1933 im jeweiligen Land neu zusammengesetzt, wobei die Mandate der KPD verfielen. Dies erm;glichte zahlreichen Mitgliedern der NSDAP deutliche Karrierespr;nge. Das Gesetz vom 7. April installierte in allen L;ndern Reichsstatthalter mit diktatorischen Befugnissen. Sie waren den Landesregierungen ;bergeordnet und konnten deren Mitglieder und alle h;heren Beamten und Richter entlassen. Sie ;bernahmen auch Gesetzgebungskompetenz der Landesregierungen, die diese kurz zuvor erhalten hatten. Das Amt des Staatspr;sidenten, das es in Baden und W;rttemberg gab, wurde abgeschafft. Die Funktion der Landtage wurde weiter reduziert, Misstrauensantr;ge waren nicht mehr m;glich. Beide Gesetze stellten laut dem Historiker Kurt P;tzold einen „juristisch getarnten Staatsstreich“ gegen die Regierungen der s;ddeutschen L;nder und der Hansest;dte dar. Einzig in Preu;en wurde kein Reichsstatthalter eingesetzt. Hier hatte der Preu;enschlag bereits am 20. Juli 1932 die Selbstst;ndigkeit gegen;ber dem Reich beseitigt. Insofern war er, wie der Historiker J;rg Echternkamp schreibt, „Vorreiter dieser ,Gleichschaltung‘ der L;nder“.

Mit dem Gesetz ;ber den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 wurde der Entzug der Hoheitsrechte der L;nder vollendet. Im Februar 1934 wurde schlie;lich auch der Reichsrat abgeschafft.

Auch die Regelung der deutschen Staatsangeh;rigkeit, die bis dahin L;ndersache gewesen war, wurde jetzt Angelegenheit des Zentralstaats: „Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangeh;rigkeit (Reichsangeh;rigkeit)“, hie; es in der Verordnung vom 5. Februar 1934. Dadurch wurde die Verleihung der deutschen Staatsangeh;rigkeit vereinheitlicht. Nach Dieter Gosewinkel m;ndete die „Zentralisierung der Staatsangeh;rigkeitspolitik“ in einer „Gleichschaltung der Staatsangeh;rigkeit“, indem die L;nderstaatsangeh;rigkeiten „von der zentralisierenden Diktatur des nationalsozialistischen Staates beseitigt […] f;r eine einheitliche, durchgreifende ;nderung des deutschen Staatsangeh;rigkeitsrechts im Dienste der rasseideologischen Zielsetzungen des Regimes“ wurden.

Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 sorgte f;r die Gleichschaltung des ;ffentlichen Dienstes. Am 14. Juli 1933 wurde mit dem Gesetz gegen die Neubildung von Parteien die NSDAP zur einzigen politischen Partei in Deutschland erkl;rt. Mit dem Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat vom 1. Dezember 1933 war der Einparteienstaat errichtet, die „Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei die Tr;gerin des deutschen Staatsgedankens und mit dem Staat unl;slich verbunden“. Um ihrer Machtposition Ausdruck zu verleihen, avancierte sie zur K;rperschaft des ;ffentlichen Rechts mit eigenem Disziplinarrecht. Die gesetzlich verankerte „Gleichschaltung von Partei und Staat“ wurde durch die nationalsozialistische Rechtsprechung gew;rdigt: In der Frage nach der politischen Macht und der obrigkeitlichen Gewalt sei die NSDAP neben den Staat getreten, so dass dieser keine Monopolstellung mehr eingenommen habe.

Die Anpassung der Universit;ten an das NS-Regime erfolgte weitgehend im Wege der Selbstgleichschaltung. Bereits am 3. M;rz 1933 hatten 300 Hochschullehrer eine Erkl;rung unterzeichnet, die dazu aufrief, bei den Reichstagswahlen f;r Hitler und die Nationalsozialisten zu stimmen. Im April und im Mai passte sich nach einigem Widerstand der Vorstand des Deutschen Hochschulverbandes, die Standesorganisation der Professorenschaft, an. J;dische Professoren verloren ihre ;mter und ihre Lehrbefugnis. Aufsehen erregte die Antrittsrede des neuen Rektors der Albert-Ludwigs-Universit;t Freiburg Martin Heidegger am 27. Mai 1933. Auf die Verfemung seines akademischen Lehrers Edmund Husserl, dem aufgrund seiner j;dischen Herkunft im April 1933 jegliche Lehrt;tigkeit untersagt worden war, ging er nicht ein, vielmehr bekannte er sich r;ckhaltlos zum Nationalsozialismus:

„Nicht Lehrs;tze und Ideen seien die Regeln eures Seins! Der F;hrer selbst und allein ist die heutige und k;nftige deutsche Wirklichkeit und ihr Gesetz.“

Am 11. November 1933 folgte ein Bekenntnis der deutschen Professoren zu Adolf Hitler, das von etwa 900 Hochschullehrern unterzeichnet wurde.[17] Am 1. Mai 1934 wurde ein Reichsministerium f;r Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung errichtet, dem auch die Universit;ten unterstanden – bis dahin war Bildung in Deutschland L;ndersache. Im April 1935 schlie;lich erging eine neue Hochschulverfassung, die die akademische Selbstverwaltung weitgehend abschaffte und den Rektor als „F;hrer der Hochschule“ bestimmte. Er war dem Reichsministerium verantwortlich. Reichswissenschaftsminister Bernhard Rust ernannte die Leiter sowohl des Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbundes (NSDStB) als auch des Nationalsozialistischen Deutschen Dozentenbundes (NSDDB), die beide der NSDAP angegliedert waren und garantierten, dass Forschung und Lehre den politisch-ideologischen Vorgaben der Partei folgten.

Au;erdem wurde das Amt des Reichspr;sidenten mit dem des Reichskanzlers in der Person von Adolf Hitler verschmolzen.

Eine weitere bedeutende Ma;nahme der Gleichschaltung war die Beseitigung der pluralen Gesellschaft mit der Aufl;sung der Gewerkschaften in die Deutsche Arbeitsfront und der Zwangsvereinigung der Agrarverb;nde in den Reichsn;hrstand. Zunehmend kontrollierte das Regime das Wirtschaftsleben. Mit der Ernennung von Joseph Goebbels zum Reichsminister f;r Volksaufkl;rung und Propaganda am 13. M;rz 1933 wurde zudem mit der Errichtung der Reichskulturkammer die Gleichschaltung des kulturellen Lebens begonnen.

Rechtsgrundlage f;r diese Ma;nahmen war das Erm;chtigungsgesetz vom 24. M;rz 1933, das Hitler gesetzgeberische und vertragliche Vollmachten verschaffte, die er dann zur weiteren Beseitigung des Pluralismus und der Demokratie einsetzte. Auf die Gleichschaltung reagierten die betroffenen Vereine und Organisationen oftmals nachgiebig, um einem Verbot und der Aufl;sung zu entgehen. Beispiele daf;r sind der Allgemeine Deutsche Gewerkschaftsbund und die Organisationen der Arbeiterkultur. Der Gro;deutsche Bund, ein Zusammenschluss von Pfadfinder- und anderen Jugendb;nden vom M;rz 1933, wurde bereits am 17. Juni 1933, am ersten Funktionstag des Jugendf;hrers des Deutschen Reiches Baldur von Schirach, samt seiner Mitgliedsb;nde aufgel;st.

Anwendung
Mit der Gleichschaltung wurden auch an sich unpolitische Bereiche, z. B. die im ADAC organisierten Kraftfahrer im gleichgeschalteten Nationalsozialistischen Kraftfahrer-Korps (NSKK), erfasst und ideologisch beeinflusst. Andere Beispiele sind der „Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten“, der 1934 gleichgeschaltet wurde, sowie die Studentenverbindungen, die entweder aufgel;st oder als sogenannte Kameradschaften dem Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbund (NSDStB) angegliedert wurden.

In Vereinen wurde das F;hrerprinzip Mitte des Jahres 1933 umgesetzt, was sich formal darin ;u;erte, dass der Vorsitzende des Vereins „entsprechend der Gleichschaltung neugew;hlt“ wurde. Seine Vertreter ernannte er dann selbst, was „der Genehmigung der h;heren Stellen unterlag“. Danach nannte er sich nicht mehr „Vorsitzender“, sondern „F;hrer“.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Gleichschaltung der Massenmedien, insbesondere der Zeitungen und Zeitschriften, und die Aufhebung der Pressefreiheit. W;hrend den Zeitungen vorgeworfen wurde, dass sie sich schon unmittelbar nach der Macht;bernahme freiwillig vollkommen den Zielen des Nationalsozialismus untergeordnet h;tten, wurde die Rolle der Presse mit dem Schriftleitergesetz vom Oktober 1933 auch formal neu geregelt.

Weiterhin vergab die Reichsschrifttumskammer das „Recht zur weiteren Berufsaus;bung“ an Schriftsteller, wobei „Nichtarier“ ab 1934 konsequent ausgeschlossen wurden. Literatur wurde unter bestimmte Themenvorgaben gestellt, wie z. B. Blut-und-Boden-Ideologie, Krieg und soldatisches Heldentum sowie Volksgemeinschaft. B;cher, die diesen Vorgaben nicht entsprachen, wurden aus den Bibliotheken entfernt; am 10. Mai 1933 wurden in einer „Aktion wider den undeutschen Geist“ der Deutschen Studentenschaft zehntausende B;cher ;ffentlich verbrannt.

Weitere Beispiele f;r die Durchdringung der Gesellschaft sind

die Hitler-Jugend (HJ), die als einzige anerkannte Jugendorganisation agieren durfte;
der ihr untergliederte Bund Deutscher M;del (BDM);
die Organisation Kraft durch Freude;
der Nationalsozialistische Reichsbund f;r Leibes;bungen.
Gleichschaltung bedeutete hier nicht nur den Ausschluss von Sozialisten und j;dischen Sportorganisationen aus der neu formierten Sportbewegung, sondern auch einen Neuzuschnitt der neuen Sportorganisationen: Waren bisher die Untergliederungen historisch gewachsen (der Westdeutsche Spielverband reichte im Osten bis in den Harz, im S;den bis nach Fulda), so erhielten sie nun denselben Zuschnitt wie die Gebietsk;rperschaften und 1938 mit dem Status der von der NSDAP betreuten Organisation den Zuschnitt der NSDAP-Gaue.[25]

Siehe auch: Kategorie: Nebenorganisation der NSDAP
Problematik der Verwendung des Begriffs
Wie fast alle Begriffe der Sprache des Nationalsozialismus ist auch der der Gleichschaltung in seiner Verwendung ;u;erst problematisch. Imanuel Geiss bezeichnet ihn als „verharmlosende Umschreibung f;r die faktische Unterwerfung aller Organe und relevanten Gruppen unter die NS-Herrschaft“.

Siehe auch: Die deutsche Sprache im Nationalsozialismus
Verwendung des Begriffs nach 1945

Nach 1945 wurde der Begriff Gleichschaltung aufgegriffen und jeweils pejorativ verwendet, um zum Ausdruck zu bringen, dass diverse Ph;nomene mit Druck auf eine einheitliche Linie gebracht werden. Insbesondere auch in der wissenschaftlichen Literatur ;ber die Zeit des Ost-West-Konflikts zeigt sich der Begriff in verschiedentlicher Verwendung. So wird etwa der Prozess der Umwandlung der demokratischen Parteien in Blockparteien, der Unterstellung der Massenorganisationen, Verwaltungen, Justiz und Medien unter die Kontrolle der Regime in der SBZ/DDR und in anderen Staaten des Ostblocks als Gleichschaltung dieser Organisationen und Institutionen bezeichnet.

Zu Kritik kam es an Eva Herman, nachdem sie 2007 in einer Sendung des ZDF ;ber eine – aus ihrer Sicht – „gleichgeschaltete Presse“ gesprochen hatte, als deren Opfer sie sich sah. G;nter Grass beklagte 2012 nach der Ver;ffentlichung des Israel-kritischen Gedichts Was gesagt werden muss die Reaktionen in den Medien als „eine gewisse Gleichschaltung der Meinung“. Thilo Sarrazin stie; 2014 mit seinem medienkritischen Sachbuch Der neue Tugendterror die Debatte an, wie es heute zu Begrenzungen der Meinungsfreiheit und „freiwilliger Gleichschaltung“ kommen k;nne.

Die Kontrolle, die Wladimir Putin ab dem Jahr 2000 zunehmend ;ber die Medien Russlands aus;bte, wurde unter anderem von Klaus von Beyme und Ulrich Schmid als Gleichschaltung bezeichnet.

Mit „Gleichschaltung“ wurden ab 2016 auch politische Vorg;nge in der T;rkei unter Recep Tayyip Erdo;an kommentiert. So wurden die t;rkischen Print- und TV-Medien in einer vertraulichen Einsch;tzung des Ausw;rtigen Amtes aus dem Jahr 2020 als „nahezu vollst;ndig gleichgeschaltet“ beschrieben.

Auch im Zusammenhang mit dem Chinesischen Sicherheitsgesetz f;r Hongkong wird von Gleichschaltung gesprochen, unter anderem von Margarete Bause.

Literatur
Karl Dietrich Bracher, Wolfgang Sauer, Gerhard Schulz (Hrsg.): Die nationalsozialistische Machtergreifung. Studien zur Errichtung des totalit;ren Herrschaftssystems in Deutschland 1933/34. Westdeutscher Verlag, K;ln [u. a.] 1960 (= Schriften des Instituts f;r Politische Wissenschaft 14, ISSN 0522-9677); 3 B;nde. Ullstein, Berlin u. a. 1974.
Dirk Erb (Hrsg.): Gleichgeschaltet. Der Nazi-Terror gegen Gewerkschaften und Berufsverb;nde 1930 bis 1933. Eine Dokumentation. Steidl, G;ttingen 2001, ISBN 3-88243-776-6.
Kurt P;tzold: Gleichschaltung. In: Wolfgang Benz, Hermann Graml und Hermann Wei; (Hrsg.): Enzyklop;die des Nationalsozialismus. Klett-Cotta, Stuttgart 1997, S. 490 f.
Cornelia Schmitz-Berning: Gleichschaltung. In: Dieselbe: Vokabular des Nationalsozialismus. Walter de Gruyter, Berlin/New York 2007, ISBN 978-3-11-092864-8, S. 277 ff.
Weblinks
Vorl;ufiges Gesetz zur Gleichschaltung der L;nder mit dem Reich auf documentArchiv.de (private Webseite)
Arnulf Scriba: Die Gleichschaltung 1933, Webseite des LeMO
Die Gleichschaltung der Medien im Dritten Reich von Guido Schorr im Online-Portal „Zukunft braucht Erinnerung“
Einzelnachweise
 Michael Gr;ttner: Brandstifter und Biederm;nner. Deutschland 1933–1939. Stuttgart 2015, S. 40.
 Die Gleichschaltung ist in dieser Tabelle schematisch dargestellt.
 Cornelia Schmitz-Berning: Gleichschaltung, in: Cornelia Schmitz-Berning: Vokabular des Nationalsozialismus. Walter de Gruyter, Berlin/New York 2007, S. 277.
 Hans Wegele: Eisenbahnbau. In: Karl Esselborn (Hrsg.): Lehrbuch des Tiefbaues. 3. Auflage. Erster Band: Erd-, Stra;en-, Eisenbahn- und Tunnelbau, St;tz-, Futter-, Kai- und Staumauern. Verlag Wilhelm Engelmann, Leipzig 1908, S. 312–314 (archive.org – online f;lschlich als „Lehrbuch des Hochbaues“ gef;hrt).
 Annalen der Physik, Johann Ambrosius Barth Verlag, 1914, S. 517–521.
 Annalen der Physik, Band 353, Rengersche Buchhandlung, Leipzig 1915, S. 199.
 Wolfgang Benz: S;ddeutschland in der Weimarer Republik: Ein Beitrag zur deutschen Innenpolitik 1918–1923. Duncker & Humblot, 1970, S. 185 ff. sowie Claus-Dieter Krohn, Corinna R. Unger: Arnold Brecht 1884–1977. Franz Steiner Verlag, Stuttgart 2006, S. 64.
 Cornelia Schmitz-Berning: Gleichschaltung, in: Cornelia Schmitz-Berning: Vokabular des Nationalsozialismus. Walter de Gruyter, Berlin/New York 2007, S. 278.
 Kurt P;tzold: Gleichschaltung. In: Wolfgang Benz, Hermann Graml und Hermann Wei; (Hrsg.): Enzyklop;die des Nationalsozialismus. Klett-Cotta, Stuttgart 1997, S. 490
 Vgl. Michael Wagner-Kern, Staat und Namens;nderung. Die ;ffentlich-rechtliche Namens;nderung in Deutschland im 19. und 20. Jahrhundert, Mohr Siebeck, T;bingen 2002, S. 263; Bardo Fassbender: Der offene Bundesstaat, Mohr, T;bingen 2007, S. 283 f.; Gerhard Schulz, Deutschland seit dem Ersten Weltkrieg 1918–1945 (= Deutsche Geschichte, Bd. 10), 2. Aufl., Vandenhoeck & Ruprecht, G;ttingen 1982, S. 132.
 J;rg Echternkamp: Das Dritte Reich. Diktatur, Volksgemeinschaft, Krieg (= Oldenbourg Grundriss der Geschichte, Bd. 45). Oldenbourg, M;nchen 2018, ISBN 3-486-75569-2, S. 15.
 Verordnung ;ber die deutsche Staatsangeh;rigkeit vom 5. Februar 1934. Im Reichsgesetzblatt, Teil I Nr. 14 vom 6. Februar 1934, S. 85, Digitalisat. In Kraft getreten am 7. Februar 1934, zitiert bei Dieter Gosewinkel: Einb;rgern und Ausschlie;en. Die Nationalisierung der Staatsangeh;rigkeit vom Deutschen Bund bis zur Bundesrepublik Deutschland. 2. Auflage, Vandenhoeck & Ruprecht, G;ttingen 2003, S. 382.
 Dieter Gosewinkel: Einb;rgern und Ausschlie;en. Die Nationalisierung der Staatsangeh;rigkeit vom Deutschen Bund bis zur Bundesrepublik Deutschland. Vandenhoeck & Ruprecht, G;ttingen 2011, S. 382.
 Wolfgang Benz: Geschichte des Dritten Reiches. C.H. Beck, M;nchen 2000, S. 28.
 1933–39: Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) 1933–1945, Webseite des LeMO. Abgerufen am 8. Mai 2013.
 Dominic Detzen, Sebastian Hoffmann: Accountability and ideology: The case of a German university under the Nazi regime. In: Accounting History. Band 25, Nr. 2, Mai 2020, ISSN 1032-3732, S. 174–192, doi:10.1177/1032373219836301 (sagepub.com [abgerufen am 7. Februar 2023]).
 Karl Dietrich Bracher: Die Gleichschaltung der deutschen Universit;t. In: Nationalsozialismus und die deutsche Universit;t (= Universit;tstage 1966. Ver;ffentlichungen der Freien Universit;t Berlin). De Gruyter, Berlin 1966, S. 126–142, hier S. 132 ff.
 Johannes Leicht: NS-Regime: Wissenschaft und Forschung, Webseite des LeMO. Abgerufen am 29. November 2020.
 Das Kabinett Hitler erlie; am 1. August 1934 ein Gesetz ;ber die Zusammenlegung der beiden ;mter; dieses Gesetz trat mit dem Tod Hindenburgs in Kraft (RGBl. 1934 I, S. 747).
 J;rg Echternkamp: Das Dritte Reich. Diktatur, Volksgemeinschaft, Krieg (= Oldenbourg Grundriss der Geschichte, Bd. 45). Oldenbourg, M;nchen 2018, S. 54.
 Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. M;rz 1933, in: 100(0) Schl;sseldokumente zur deutschen Geschichte im 20. Jahrhundert, Bayerische Staatsbibliothek.
 Klaus Hildebrand: Das Dritte Reich (= Oldenbourg Grundriss der Geschichte, Bd. 16, M;nchen 2003, S. 9.
 Dokumentiert beispielsweise in: „Gleichschaltung“ im Protokollbuch der Kameradschaft ehemaliger Soldaten Lunestedt (online) oder „Gleichschaltung“ im Protokollbuch des Turnvereins Westerbeverstedt (online).
 Neue Z;rcher Zeitung: Bemerkungen zum deutschen Schriftleitergesetz (Memento des Originals vom 14. Oktober 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepr;ft. Bitte pr;fe Original- und Archivlink gem;; Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., 10. Oktober 1933.
 Arnd Kr;ger: „Heute geh;rt uns Deutschland und morgen …?“ Das Ringen um den Sinn der Gleichschaltung im Sport in der ersten Jahresh;lfte 1933. In: Wolfgang Buss, Arnd Kr;ger (Hrsg.): Sportgeschichte: Traditionspflege und Wertewandel. Festschrift zum 75. Geburtstag von Prof. Dr. Wilhelm Henze (= Schriftenreihe des Nieders;chsischen Instituts f;r Sportgeschichte Hoya e. V., Bd. 2). Mecke, Duderstadt 1985, S. 175–196.
 Imanuel Geiss: Geschichte griffbereit – 4. Begriffe. Die sachsystematische Dimension der Weltgeschichte, Art. Gleichschaltung, G;tersloh 2002, S. 975.
 Cornelia Schmitz-Berning: Gleichschaltung, in: Cornelia Schmitz-Berning: Vokabular des Nationalsozialismus. Walter de Gruyter, Berlin/New York 2007, S. 280.
 Vgl. Bernd St;ver, Der Kalte Krieg 1947–1991. Geschichte eines radikalen Zeitalters, Beck’sche Reihe, C.H. Beck, M;nchen 2007, ISBN 3-406-55633-7, S. 49 f.
 Vgl. auch Yvan Vanden Berghe, Der Kalte Krieg 1917–1991. Aus dem Niederl;nd. ;bers. von Martine Westerman, Leipziger Universit;tsverlag, Leipzig 2002, ISBN 3-935693-81-8, S. 104.
 Vgl. z. B. Michael Richter, Die Ost-CDU 1948–1952: Zwischen Widerstand und Gleichschaltung, ISBN 3-7700-0899-5.
 Stefan Creuzberger, Manfred G;rtemaker (Hrsg.), Gleichschaltung unter Stalin? – Die Entwicklung der Parteien im ;stlichen Europa 1944–1949, Paderborn [u. a.] 2002; in diesem Werk findet aber trotz des Titels keinerlei begriffsgeschichtliche Auseinandersetzung statt. Einer der Autoren setzt in seinem Artikel das Wort „Gleichschaltung“ jedoch in Anf;hrungszeichen.
 Vgl. Wolf Oschlies, Bundesinstitut f;r ostwissenschaftliche und internationale Studien (Hrsg.), Berichte des Bundesinstituts f;r Ostwissenschaftliche und Internationale Studien, Band 52: Der blockierte Transmissionsriemen – Der Kampf um die erneute Gleichschaltung der tschechoslowakischen Gewerkschaften, K;ln 1969.
 Vgl. Dieter Pohl, Justiz in Brandenburg 1945–1955: Gleichschaltung und Anpassung in einer Landesjustiz, M;nchen 2001, ISBN 3-486-56532-X.
 Vgl. Dezs; Korbuly, Ungarns schrittweise Gleichschaltung durch die Kommunisten 1945–1948, M;nchen 1970.
 Herman wehrt sich gegen Medien – mit NS-Begriffen, Spiegel Online, 28. September 2007, abgerufen am 14. Januar 2020.
 Umstrittenes Israel-Gedicht: G;nter Grass beklagt „Gleichschaltung der Meinung“, Spiegel Online, 5. April 2012.
 „Buch ;ber Meinungsfreiheit“. Sarrazin schreibt sich in Rage, Wirtschaftswoche, abgerufen am 5. Juni 2016.
 Klaus von Beyme: Die Russland-Kontroverse: Eine Analyse des ideologischen Konflikts zwischen Russland-Verstehern und Russland-Kritikern, Springer, 2016, ISBN 978-3-658-12031-3, S. 66.
 Ulrich M. Schmid: Die Putin-Show, NZZ, 3. Juni 2014.
 Putins Propaganda, Arte, 8. September 2015, Minute 46: „Die Druckerpressen sind gleichgeschaltet“.
 Manfred Quiring: Putins russische Welt: Wie der Kreml Europa spaltet, Ch. Links, 2017, ISBN 978-3-86153-941-4, S. 16 und 23.
 Jerzy Mack;w: Autoritarismus in Mittel- und Osteuropa, Springer, 2010, ISBN 978-3-53191-615-6, S. 248.
 Russlands Medien – gleichgeschaltet demokratisch, Bl;tter f;r deutsche und internationale Politik, Dezember 2006: „Die Berichterstattung ;ber das Tagwerk des Kremlchefs, ;ber Betriebsbesichtigungen, den Empfang ausl;ndischer G;ste oder die Belehrung der eigenen, devot nickenden Kabinettsmitglieder nimmt in den Nachrichtensendungen mehr als 80 Prozent der Zeit in Anspruch.“
 Frank Nordhausen: Medien;bernahme: T;rkische Gleichschaltung, RP Online, 23. M;rz 2018, abgerufen am 6. Mai 2019.
 Interview mit Sevim Da;delen: „In der T;rkei findet Gleichschaltung statt“, n-tv.de, 24. Juli 2016, abgerufen am 6. Mai 2019.
 Meinungsfreiheit in T;rkei „weitgehend ausgehebelt“. In: Der Spiegel. 30. September 2020, abgerufen am 5. Oktober 2020.
 Peter Sturm: Gleichschaltung in Hongkong. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 11. August 2020, abgerufen am 19. Dezember 2021.
 Umstrittenes „Sicherheitsgesetz“ – So schrumpfen die Freiheitsrechte in Hongkong. In: ZDF heute vom 31. Juli 2020, abgerufen am 19. Dezember 2021.
 Peking bringt ;nderung von Wahlrecht in Hongkong auf den Weg. In: stern.de vom 5. M;rz 2021, abgerufen am 19. Dezember 2021.


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