Liliputins in German -5627

In jedem Bauernkrieg sind die Bauern nur die Bauernopfer ... "
Stefan Fischer

Liliputins. What, the heck, is this?
http://stihi.ru/2021/11/24/7101

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Unter Bauernopfer versteht man im Schachspiel die freiwillige Preisgabe eines Bauern mit dem Ziel, ein anderweitiges ;quivalent bzw. einen Vorteil zu erlangen. Als Metapher der Alltagssprache hat der Begriff verschiedene Bedeutungen.


Schach
Siehe auch: Opfer (Schach)
Im Schachspiel ist oft ein wesentlicher Aspekt eine Vorherrschaft an verf;gbaren Figuren. Ein Bauernopfer gibt nun freiwillig Material in der Hoffnung auf positionelle Gegenwerte als Kompensation auf. Motive dazu sind beispielsweise das ;ffnen von Linien oder Diagonalen, das Zerst;ren g;nstiger gegnerischer Bauernstrukturen, das Aufrei;en der gegnerischen K;nigsstellung oder eine Feldr;umung (was das Spiel ;bersichtlicher macht und meist beschleunigt). Im Defensivspiel kann auch die Verminderung eines unvermeidlichen Nachteils Anlass f;r ein Bauernopfer sein, wenn der Verlust eines Steines droht und ein Schlagen einer eigenen Figur durch den Gegner nur durch die Preisgabe eines Bauern verhindert werden kann. Da beim Schach das ;bergewicht von einem Bauern einen erheblichen Vorteil darstellt, der oftmals partieentscheidend sein kann, ist ein Bauernopfer nur dann rational, wenn der erzielte Vorteil (die Kompensation) ausreichend hoch ist. In der Er;ffnungsphase werden Bauernopfer, seltener auch Figurenopfer, die auf Entwicklungsvorteil oder Angriff ausgerichtet sind, als Gambit bezeichnet.

Alltagssprache
Allgemeinsprachlich wird der Begriff oft im ;bertragenen Sinne verwendet, wenn etwas (tats;chlich oder vorgeblich) Nachrangiges geopfert wird, um etwas (tats;chlich oder vorgeblich) H;herwertiges zu erhalten oder zu st;rken. Beispielsweise kann so eine Person bezeichnet werden, die bei Verhandlungen ;ber Postenbesetzungen nicht zum Zug kommt, weil ihre Unterst;tzer dies als notwendige Konzession an den oder die Verhandlungsgegner ansehen. Auch verwendet man den Begriff in F;llen, in denen hochrangigen Amtstr;gern, oft Politikern, die Verantwortung f;r einen (tats;chlichen oder vermeintlichen) Missstand zugeschrieben wird und der Amtstr;ger daraufhin einen leitenden Untergebenen zum R;cktritt veranlasst, ihn entl;sst oder ihn in den (einstweiligen) Ruhestand versetzt, statt selbst zur;ckzutreten (Beispiel: Staatssekret;r statt Minister; General statt Verteidigungsminister). Der Begriff Bauernopfer kann Bedeutungs;berschneidungen zu Kuhhandel oder S;ndenbock haben; er ist wie diese negativ konnotiert, da der Vorwurf der Unredlichkeit mitschwingt, wenn eine h;herrangige Person ihre Macht ausspielt oder wenn der Vorgesetzte seine F;rsorgepflicht verletzt.

Plagiatstyp
Benjamin Lahusen[1] f;hrte 2005 den Begriff „Bauernopfer-Referenz“ als Plagiatsart ein: „Ein kleiner Teil wird als Ergebnis fremder Geistest;tigkeit gekennzeichnet, damit die Eigenautorschaft [...] hinsichtlich des ;brigen Textes umso plausibler wird.“ Eine wichtige Rolle spielte dieser Begriff zum Beispiel bei der Diskussion um Annette Schavans Dissertation[2] und beim Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt (14. April 2011) im Verfahren gegen eine Hochschullehrerin, in dem diese sich gegen Plagiatsvorw;rfe und die Aberkennung ihres Doktorgrades wandte.[3]

Literatur
Jakow Estrin: Bauernopfer in der Er;ffnung. 2. Auflage, Franckh, Stuttgart 1983, ISBN 3-440-04880-2.
Timothy Taylor: Pawn sacrifice! Everyman Chess, London 2008, ISBN 978-1-85744-565-7.
Weblinks
dwds.de/wb/Bauernopfer
Einzelbelege
 Benjamin Lahusen: Goldene Zeiten. Anmerkungen zu Hans-Peter Schwintowski, Juristische Methodenlehre, UTB basics Recht und Wirtschaft 2005. In: Kritische Justiz, 39(4), 2006, S. 398–417, hier S. 405 (online PDF).
 aus: Dokumentation der Plagiate.
 Pressemitteilung zum Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 14. April 2011 (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Oktober 2022. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte pr;fe den Link gem;; Anleitung und entferne dann diesen Hinweis..


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Anl;sslich von 475 Jahren Bauernkrieg (1524–1526) bezeichnete der fr;here Bundespr;sident Johannes Rau die Zw;lf Artikel von Memmingen als „ein Monument der deutschen Freiheitsgeschichte“, in denen festgestellt werde, „dass es universale Prinzipien des Rechtes gibt“, die „im Kern die ;berzeugung von der Universalit;t der Menschenrechte“ enthielten. Das war im M;rz 2000. Zwei zentrale Aspekte, die auch 25 Jahre sp;ter zum 500. Jubil;um des Bauernkrieges aus der Geschichtswissenschaft vertreten werden: Freiheit von Knechtschaft verbunden mit der Beurkundung allgemeiner Rechte.

F;r uns von der L.I.S.A.Redaktion wiederum mindestens zwei Gr;nde, uns in diesem Jahr mit dem Bauernkrieg und seiner Geschichte intensiver zu besch;ftigen. Den Anfang haben wir bereits vor zwei Jahren in einem Interview mit dem Historiker Gerd Schwerhoff ;ber die Rezeption des Bauernkrieges gemacht. Vor wenigen Wochen folgte sein Vortrag dazu, gehalten im Rahmen des Forums Neuzeit des Instituts f;r Geschichtswissenschaft an der Universit;t D;sseldorf. Aus dieser Vorlesungsreihe mit dem Titel Aufruhr und Gewalt finden Sie in der ;bersicht auch einen Beitrag der Historikerin Senta Herkle ;ber Aufst;nde in Tirol und Vorarlberg im Jahr 1809. Doch zur;ck zum Bauernkrieg von 1525, der in zwei weiteren vorliegenden Beitr;gen Thema ist: im Videovortrag Bauernkrieg von A-Z von Marco Veronesi, Kurator der Landes­aus­stellung UFFRUR! Utopie und Widerstand im Bauernkrieg 1524/25 des Landesmuseum W;rttemberg, sowie das Textinterview mit dem Historiker Stefan Fischer ;ber den Bauernkrieg im Allg;u – der Region, in der die K;mpfe damals besonders tobten, und zu der die Stadt Memmingen geh;rt.

Inwiefern Ereignisse von historischer Bedeutung und die Etablierung von Rechtsverh;ltnissen in einem kausalen Zusammenhang zueinander stehen k;nnen, war die zentrale Fragestellung in unserem neuen Zu Gast bei L.I.S.A. mit den V;lkerrechtlern Angelika Nu;berger und Claus Kre; sowie mit dem Historiker Fabian Klose – allesamt von der Universit;t zu K;ln. Wir haben unter anderem gefragt: Wie viel Geschichte vertr;gt das Recht, wie viel Recht die Geschichte? Und wie kann eine interdisziplin;re Zusammenarbeit aus V;lkerrecht auf der einen Seite und Geschichtswissenschaft auf der anderen aussehen?

Fragen, die ein Licht auf Ereignisse vor 500 Jahren werfen und heute nicht weniger relevant sind. Beides – sowohl das historische Wissen als auch die jeweils gegenw;rtige Auseinandersetzung damit – bedarf der Vermittlung, der Unterrichtung. Welche Rolle dabei der Staat ;bernehmen kann oder soll, dar;ber mehr in der abschlie;enden Veranstaltung der diesj;hrigen Ausgabe der Montagsdebatte zum Thema Erinnerung und Geschichtsunterricht.

Mit herzlichen Gr;;en aus der Malkastenstra;e
Ihre L.I.S.A.Redaktion

 
 


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