Liliputins in German- 5532

Wer das groesste Maul, den groessten Geldbeutel und die groessten Faeuste hat, bekommt immer recht ... "
Donald J. Trump

Liliputins. What, the heck, is this?
http://stihi.ru/2021/11/24/7101

***

Faustrecht

Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Faustrecht (Begriffsklaerung) aufgefuehrt.
Faustrecht (lat. Jus manuar;um), auch Fehderecht war das alte germanische Recht eines Freien, sich fuer jede vorsaetzliche Verletzung an Person, Eigentum und Ehre Genugtuung mit Gewalt zu verschaffen, wenn er sich den Gerichten nicht unterwerfen wollte. Im Mittelalter bedeutet es, ein vermeintliches Recht „auf eigene Faust“, d. h. ohne vorherigen Richterspruch, mit Waffengewalt durchzusetzen. Mangels einer allgemein anerkannten und reichsweit zustaendigen staatlichen Gerichtsbarkeit nahm insbesondere der Adel dieses Recht fuer sich in Anspruch und trug Streitigkeiten im Wege der Fehde aus.

Im Spaetmittelalter entwickelte sich das Fehderecht zu einer im Verhaeltnis zum gerichtlichen Rechtsschutz nur noch subsidiaer erlaubten Selbsthilfe. Es wurde durch bestimmte Foermlichkeiten wie die besondere vorherige Ankuendigung sowie das Verbot der Fehde an bestimmten Wochentagen und gegenueber bestimmten Personen weiter eingeschr;nkt. Der Klagspiegel als wichtigstes Rechtsbuch des ausgehenden Mittelalters (um 1436) verpoente jegliche Form des Faustrechts auf das Schaerfste.

Nach dem Verbot des Fehderechts im Ewigen Landfrieden und Errichtung des Reichskammergerichts 1495 war das Faustrecht eine gebraeuchliche Bezeichnung fuer die unter Verstoss gegen dieses Verbot ausgeuebte Fehde durch Raubzuege. In seiner Novelle Michael Kohlhaas thematisiert Heinrich von Kleist die Problematik, das Faustrecht zivilisatorisch zu ueberwinden.

In heutigen Rechtsstaaten gilt das Gewaltmonopol des Staates. Das Faustrecht bezeichnet dort umgangssprachlich eine Form der Selbstjustiz unter Missachtung der staatlichen Gerichtsbarkeit.

Zum Schutz der oeffentlichen Sicherheit und Aechtung organisierter nichtstaatlicher Gewalt zur Durchsetzung vermeintlicher Rechte steht der Landfriedensbruch gem. § 125, § 125a StGB, § 274 des ;StGB und Art. 260 des Schweizerischen StGB unter Strafe.


Рецензии