Der Rest ist Schweigen Hamlet
Der Rest ist Schweigen (Hamlet)
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Der Rest ist Schweigen (englisch: The rest is silence) ist ein Zitat aus William Shakespeares Trag;die Hamlet, Prinz von D;nemark, 5. Aufzug, 2. Szene. Bedeutend ist dieses Zitat dadurch, dass es Hamlets letzte Worte vor seinem tragischen Tod sind. In einem Fechtkampf wird Hamlet von seinem alten Freund Laertes mit einer vergifteten Degenspitze niedergestochen.
Das Zitat ist nach Sein oder Nichtsein, das ist hier die Frage (ebenfalls Hamlet, Prinz von D;nemark) das wohl ber;hmteste Zitat aus William Shakespeares Werken und eines der bekanntesten Zitate der Weltliteratur.
Heute dr;ckt man mit Der Rest ist Schweigen Ratlosigkeit aus oder ;u;ert sein Unverm;gen, zu einer schwierigen Sache etwas zu sagen.
Der Rest ist Schweigen ist auch der Titel eines Films von Helmut K;utner aus dem Jahr 1959.
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Schweigekartell
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Unter einem Schweigekartell versteht man eine kalkulierte Informationsunterdr;ckung, eine Vereinbarung oder ein gleichgerichtetes Verhalten, bei dem die Akteure bestimmte, f;r andere Betroffene wichtige Informationen nicht preisgeben respektive f;r sie selbst unvorteilhafte Themen konsequent nicht ansprechen, also totschweigen. Es handelt sich dabei nicht um ein echtes Kartell im Sinne eines organisierten B;ndnisses von Konkurrenten.
Oekonomie
Im herk;mmlichen, wirtschaftlichen Kartellwesen gibt oder gab es Ph;nomene, die einem „Schweigekartell“ zum Teil entsprechen. Zu nennen sind hier private Preismeldestellen und die Submissionskartelle bei Auftragsausschreibungen. In beiden F;llen versuchen die Kartellmitglieder Markttransparenz nur f;r sich selbst herzustellen und die andere Marktseite ;ber die festgestellten Gesch;ftsabschl;sse oder die eigenen Kalkulationspreise im Unklaren zu lassen respektive zu t;uschen. In der Folge kaufen die Nachfrager, respektive die Auftr;ge vergebende ;ffentliche Hand zu Preisen, die h;her sind als der Gleichgewichtspreis. Das Verhindern von beiderseitiger Markttransparenz f;hrt zu einer Verletzung des Prinzips der „unsichtbaren Hand“, da sich der Preis nun nicht mehr ;ber informierte Handlungsentscheidungen der anderen Marktteilnehmer ausgleichen kann.
Preismeldestellen k;nnen als Vorstufe von normalen, illegalen Preiskartellen gelten. Bei solchen werden die Verkaufspreise vom Kartell festgelegt. Submissionskartelle sind auch heute – trotz intensiver Bek;mpfung – noch verschiedentlich festzustellen und gelten als Schwachstelle des ;ffentlichen Auftragswesens.
Siehe auch
Schweigespirale
Свидетельство о публикации №123013001165