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Bedeutung
WENDUNGEN, REDENSARTEN, SPRICHW;RTER
jemandem unbenommen sein/bleiben (jemandem trotz, angesichts bestimmter Umst;nde freistehen, zustehen: dieses Recht bleibt Ihnen unbenommen; es ist Ihnen unbenommen, Widerspruch einzulegen; zu benehmen 2)
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Herkunft ;
mittelhochdeutsch unbenommen = nicht versagt; zugestanden
Свидетельство о публикации №122121307425