***

un­be­nom­men
Bedeutung
WENDUNGEN, REDENSARTEN, SPRICHW;RTER
jemandem unbenommen sein/bleiben (jemandem trotz, angesichts bestimmter Umst;nde freistehen, zustehen: dieses Recht bleibt Ihnen unbenommen; es ist Ihnen unbenommen, Widerspruch einzulegen; zu benehmen 2)
Anzeige
Werbefreiheit aktivierenWerbefreiheit aktivieren
Herkunft ;
mittelhochdeutsch unbenommen = nicht versagt; zugestanden


Рецензии