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Nichtsesshaftigkeit

Die Bezeichnung Nichtsesshaftigkeit war bis zu Beginn des letzten Jahrzehnts zur Benennung einer wohnungslosen Lebenslage in allgemeinen Gebrauch. Seit den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts stand der Begriff 'Nichtsesshaftigkeit' oder die Bezeichnung von Personen ohne Wohnung als 'Nichtsesshafte' in der Fach;ffentlichkeit unter zunehmender Kritik. Grund f;r diese Kritik hierf;r ist zum einen die einseitige Ausrichtung auf die individuellen Defizite der betroffenen Personen. Zudem suggeriert die Bezeichnung Wohnungslosigkeit, dass es sich bei den Betroffenen um eine klar eingrenzbare Personengruppe mit einer spezifischen Lebensweise handelt. Hingegen bleiben die durch die Armut verursachten Problemlagen dieser faktisch vielschichtigen Gruppe von Betroffenen zur Erkl;rung von Nichtsesshaftigkeit weitgehend unber;cksichtigt. Eine weiteren Grund f;r die Verwerfung der Bezeichnung wohnungsloser Menschen als ‚Nichtsesshafte’ stellt deren Entstehungsgeschichte dar:


Inhaltsverzeichnis
1920 – 1933: Der Wanderer als Psychopath
Seit den Anfangsjahren des letzten Jahrhunderts befassten sich Praktiker der Wanderf;rsorge und Wissenschaftler (vorwiegend Psychiater) theoretisch mit dem Ph;nomen der Bev;lkerungsschichten ohne festen Wohnsitz. Die durch die Wirtschaftskrise der ersten Nachkriegszeit verursachte hohe Arbeitslosigkeit setzte eine hohe Zahl von wandernden Arbeitssuchenden frei. Schon bald setzten Versuche der Wanderf;rsorge ein, arbeitsf;hige bzw. arbeitswillige von arbeitsunf;higen resp. arbeitsunwilligen Klienten zu unterscheiden. Vor allem das nach heutigen wissenschaftlichen Ma;st;ben empirisch nicht belegbare 'Psychopathiekonzept’ bewirkte die wachsende Entw;rdigung und Entmenschlichung wohnungsloser Personen. Dabei wurde den Betroffenen eine erbliche Pers;nlichkeitsst;rung, die sich vor allem als pathogener Wandertrieb und Willensunf;higkeit manifestiert, unterstellt: Aus armen Arbeit suchenden Wanderern wurden triebhafte Wanderer auf Grund pers;nlichen Defizite.


1933 – 1945: Der nichtsesshafte Mensch als Untermensch und Volkssch;dling
In der Zeit des Nationalsozialismus erhielt die Bezeichnung von Wanderern, Vagabunden oder Landstreichern als ‚Nichtsesshafte’ seine volle Ausformung. Grundlage hierf;r war das vom bayerischen Landesverband f;r Wanderdienst herausgegebene Standartwerk „Der nichtsesshafte Mensch“. Wohnungslosen Menschen sprach man in diesem Zusammenhang jegliche Menschenw;rde ab. Sie wurden als Volkssch;dlinge deklariert und waren deshalb lebensunw;rdig. Folge dieser Umwertung vom Wanderer zu Nichtsesshaften war die Verfolgung, Sterilisation und Vernichtung der Betroffenen.


1945 – 1970: Der nichtsesshafte Mensch als negative Ausnahmeerscheinung und abnorme Pers;nlichkeit
Mit dem Sieg ;ber den nationalsozialistischen Terror in Europa endete auch die lebensgef;hrliche Verfolgung nichtsesshafter Menschen. Ein Umdenken hinsichtlich des Verst;ndnisses der Ursachen einer nichtsesshaften Lebenslage erfolgte im eigentlichen Sinne nicht. Vielmehr kn;pfte man vorbehaltlos inhaltlich wie personell an die Tradition der Wanderf;rsorge vor 1933 an und kehrte zu den g;ngigen Erkl;rungsmodellen zur;ck. Nach der in den ersten Nachkriegsjahren anf;nglichen Massenarmut und der durch die Kriegszerst;rungen Wohnraumberaubten sah man mit dem zunehmenden gesellschaftlichen Wohlstand die Ursachen einer nichtsesshaften Lebenslage fast ausschlie;lich in den individuellen Defiziten der Betroffenen. Vor allem in den Zeiten der nahezu Vollbesch;ftigung galten nichtsesshafte Personen als negative Ausnahmeerscheinungen und abnorme Pers;nlichkeiten im gesellschaftlichen Zusammenleben. Den durch eine nichtsesshafte Lebenslage Betroffenen wurden durch Funktion;re, Praktiker und Wissenschaftler im Hilfesystem Arbeitsscheu, Bindungsunf;higkeit und den Mangel an innerer Festigkeit unterstellt. In diesem Zusammenhang wurden im 1961 verabschiedenden BSHG Nichtsesshafte der Personengruppe der ‚Gef;hrdeten’ (§72) zugeordnet, die innerer F;hrung, Kontrolle und bei Normabweichungen Verfolgung und Bestrafung bed;rfen.

1970 - 2005: Vom nichtsesshaften zum wohnungslosen Menschen
Die in den Ende der sechziger und Anfang der siebziger Jahre des letzten Jahrhunderts eingeleitete Strafrechts- und Sozialreformen sowie der Bedeutungszuwachs sozialp;dagogischer Konzepte und sozialwissenschaftlicher Erkl;rungsmodelle bewirkte einen Wandel im Verst;ndnis der Nichtsesshaftenhilfe. Durch die einsetzende Massenarbeitslosigkeit und die Zunahme der Zahlen nichtsesshafter Menschen, kamen soziale Faktoren als Ursache einer nichtsesshaften Lebenslage vermehrt zum Tragen. Die einseitige Betrachtung der individuellen Defizite nichtsesshafter Menschen erfuhr hingegen zunehmende Kritik. Die Bedeutung der sozialen Faktoren fand auch im Sozialrecht ihren Niederschlag: Mit der 1974 erfolgten Reform des § 72 BSHG, wurde die Bezeichnung der betroffenen Personengruppen als ‚Gef;hrdete auf Grund des Mangels an innerer Festigkeit’ durch Bezeichnung als ‚Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten’ ersetzt. In den achtziger Jahren stellte man den Begriff Nichtsesshaftigkeit grunds;tzlich in Frage. In Folge dessen gewannen die Bezeichnungen als wohnungslose, wohnsitzlose oder obdachlose Menschen sukzessiv an Bedeutung. Sie stellen eine Sammelbeschreibung einer heterogenen Personengruppe dar, dessen Problemlage teils stark variiert. Ein gemeinsames Merkmal dieser vielschichtigen Bev;lkerungsgruppe stellt die sozio;konomische Armut dar, welche sich in einer Form von Wohnungslosigkeit manifestiert.

1991 ;nderte die ‚Bundesarbeitsgemeinschaft f;r Nichtsesshaftenhilfe’ ihren Namen um in die Bundesarbeitsgemeinschaft f;r Wohnungslosenhilfe. Die Bezeichnung ‚Nichtsesshaftigkeit’ wird im Fachgebrauch des Hilfesystems nicht mehr verwendet. Das BSHG unterschied hingegen weiterhin zwischen nichtsessenhaften, welche in den Zust;ndigkeitsbereich der ;ber;rtlichen Tr;ger fallen und obdachlosen Personen, f;r welche die ;rtlichen Tr;ger der sozialen Sicherung und Hilfe die Zust;ndigkeit tragen.


In der ;berf;hrung des Bundessozialhilfegesetzes in das 2005 in Kraft getretene SGB XII wird der Begriff Nichtsesshaftigkeit offiziell nicht mehr erw;hnt.


Literatur
Bayerischer Landesverband f;r Wanderdiest (Hrg): Der nichtsesshafte Mensch - Ein Beitrag zur Neugestaltung der Raum- und Menschenordnung im Gro;deutschen Reich, Verlag C.H. Beck, M;nchen (1938)
Holtmannsp;tter Heinrich: Von „Obdachlosen“, „Wohnungslosen“, und „Nichtsesshaften“, in: Auf die Stra;e entlassen, Institut f;r kommunale Psychiatrie (Hrg.), Psychiatrieverlag, Bonn (1996)
Scheffler J;rgen (Hrg.): B;rger & Bettler – Materialien und Dokumente zur Geschichte der Nichtsesshaftenhilfe in der Diakonie (Bd. 1), VSH Verlag Soziale Hilfe, Bielefeld (1987)
v. Treuberg Eberhard: Mythos Nichtsesshaftigkeit - Zur Geschichte des wissenschaftlichen, staatlichen und privatwohlt;tigen Umgangs mit einem diskriminierten Ph;nomen, VSH Verlag Soziale Hilfe, Bielefeld (1989)

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bum

NOUN
NORTH AMERICAN
informal
a vagrant:
"bums had been known to wander up to their door and ask for a sandwich"
synonyms:
tramp;·;vagrant;·;vagabond;·;[more]
a person who devotes a great deal of time to a specified activity:
"a ski bum";·;[more]

A hobo is a migrant worker in the United States. Hoboes, tramps and bums are generally regarded as related, but distinct: a hobo travels and is willing to work; a tramp travels, but avoids work if possible; and a bum neither travels nor works.

VERB
informal
get by asking or begging:
"they tried to bum money off us";·;[more]
synonyms:
scrounge;·;beg;·;borrow
ADJECTIVE
informal
of poor quality; bad or wrong:
"not one bum note was played"
synonyms:
bad;·;poor;·;inferior;·;second-rate;·;[more]

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noun
bum
Penner


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